Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen des Hotels.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer, sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken, bedürfen der vorherigen, schriftlichen Zustimmung des Hotels.
1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden.
2. Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung
2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.2 Das Hotel haftet fürseine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.
2.3 Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
2.4 Diese Haftbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
3. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein, soweit nicht anders ausgewiesen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dies den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens um 10 %, anheben.
3.4 Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
3.5 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, abgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis des niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
3.7 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
4.1 Individualreisende
4.1.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in den Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmögichkeit der Leistungserbringung.
4.1.2 Bei rechtzeitiger Stornierung Ihrer Reservierung wie vereinbart, wird keine Stornogebühr berechnet.
4.1.3 Wird die genannte Frist wie vereinbart nicht eingehalten, so haftet der Vertragspartner in vollem Umfang der vereinbarten Leistung, sofern die vereinbarte Leistung nicht anderweitig vergeben werden kann.
4.2 Gruppenreisen
Für Kleingruppen gelten die Bedingungen unter Ziffer 4.1. Bei Kontingenten ab 10 Personen gelten folgende Ab-/Umbestellungsfristen:
– bis 90 Tage vor Ankunft = vollständige Abbestellung möglich
– bis 45 Tage vor Ankunft = bis zu 50% der vereinbarten Logisnächte
– bis 30 Tage vor Ankunft = bis zu 20% der vereinbarten Logisnächte
– bis 10 Tage vor Ankunft = bis zu 10% der vereinbarten Logisnächte.
Werden die Fristen nicht eingehalten, so haftet der Vertragspartner in vollem Umfang der vereinbarten Leistungen, sofern die vereinbarte Leistung nicht anderweitig vergeben werden kann. Grundsätzlich wird der Hotelier bemüht sein, nicht in Anspruch genommene Leistungen anderweitig zu vergeben, wobei sich die Haftung des Vertragspartners um den Erlös mindert.
5. Rücktritt des Hotels
5.1 Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den fraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2 Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
– höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
– Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden
– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist
– ein Verstoß gegen oben genannten Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
5.4 Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5.5 Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
6.2 Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich der Hotelier das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben.
6.3 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.4 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 %. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen ob diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
7. Haftung des Hotels
7.1 Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel aus Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, fürAbhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben, einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen (bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, maximal EUR 3000,-). Für Geld und Wertsachen wird gemäß §701 BGB nur bis zu einem Betrag von EUR 800,- gehaftet. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (§703 BGB).
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und ihrer Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit großer Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
7.6 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder der Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
8.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für den Betriebssitz zuständige Gericht.
8.4 Sofern ein Vertragspartner Voraussetzungen des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
8.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig machen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.